6.10.1 Leitziele
Die soziodemographische Entwicklung in Graz macht für die kommende Funktionsperiode die Schaffung (d.h. Errichtung oder Sanierung) von mindestens 500 leistbaren Wohnungen mit Einweisungsrecht der Stadt Graz unumgänglich. Die Stadt Graz wird für die entsprechende Grundstücksbevorratung in dieser Gemeinderatsperiode sorgen. Diese Projekte sind mit der Wohnbauförderung des Landes Steiermark abzustimmen.
Eine möglichst ausgewogene Durchmischung von Gemeindewohnungen (übertragener Wohnungsbau) mit sonstigen Wohnungen ist pro Wohnanlage anzustreben. Ziel ist eine bessere Verteilung von leistbaren Wohnungen über das gesamte Grazer Stadtgebiet.
Das Wohnungsamt wird durch die Unterstützung der Finanzabteilung, der Liegenschaftsabteilungen A 8/4 und A 8/5, der Stadtbaudirektion sowie der städtischen Beteiligungen (insbesondere Stadtwerke AG und GBG) gemeinsam mit den Bauträgern und Wohnungsgenossenschaften im Jahr 2008 den Plan entwickeln, um die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele in dieser Gemeinderatsperiode zu erreichen.
Die Fraktionen von ÖVP, GRÜNEN und KPÖ definieren dieses Projekt als Leitprojekt für die kommende Gemeinderatsperiode. Der Magistratsdirektor wird zu beauftragen sein, die operative Projektleitung sicherzustellen und der Stadtregierung über den Fortgang zu berichten.
Das Detailprogramm steht Ihnen zum Download bereit!

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