In Graz muß niemand betteln!

Die Grazer Volkspartei hat eine ganz klare Haltung zur Frage des Bettelns, auch wenn sie nicht in einem Satz dargestellt werden:

1. Die Stadt Graz fördert im Jahr mit vielen Millionen Einrichtungen, welche die Menschen mit dem Lebensnotwendigen versorgen.

Es gibt ein städtisches Frauen- und Männerasyl, es gibt Notschlafstellen für Frauen und Männer der Caritas, es gibt das Vinzinest und das Vinzidorf.
In Graz bekommt man in den Notschlafstellen ein Frühstück und ein Abendessen gratis.

Im Marienstüberl in der Keplerstraße bekommt jeder gratis ein Mittagessen (gefertigt von der Grazer Zentralküche).

Es gibt eine niederschwellige ärztliche Betreuung gratis für jeden Menschen auch ohne Versicherung in der Marienambulanz.

Bei diesen ganzen Einrichtungen zahlt die Stadt Graz die Infrastruktur und einen Teil der Personalkosten. Diese Einrichtungen leben aber auch vom ehrenamtlichen Engagement, das engagierte Grazerinnen und Grazer einbringen, denen unser herzlicher Dank gilt.

2. Jene, EU Bürger der Volksgruppe der Roma, welche zu uns kommen um zu betteln, reisen als Touristen ein und müssen in dem Zusammenhang auch nachweisen, daß sie Barmittel für den Aufenthalt mit sich führen.

3. Als christlich soziale Partei sehen wir keine Möglichkeit Betteln an sich zu verbieten! Wohl aber brauchen wir Gesetze die Minderjährige und Menschen mit Behinderung effizient vor Missbrauch schützen.

4. Wir benötigen ein Landesgesetze, das ganz klar formuliert, dass Minderjährige und Menschen mit Behinderung nicht zum Zweck der Bettelei missbraucht werden dürfen. Außerdem muss die organisierte Bettelei unter Strafe gestellt werden.

Jede(r) der/die den Oskar gekrönten Film „slumdog millionair“ gesehen hat weiß, dass die Verstümmelung junger Menschen um beim Betteln mehr Profit zu erzielen Realität ist. Ein Menschenrechtsstadt darf nicht die Augen davor verschließen, dass diese furchtbare Praxis nicht nur in Indien, sondern auch in Rumänien ein Faktum darstellt.

Eine ortspolizeiliche Verordnung (vgl. Fürstenfeld) wurde vom VfGH als nicht gesetzes konform aufgehoben. Daher ist die Landesregierung allen voran der Landeshauptmann gefordert! Die Polizei ist aufgefordert dies Gesetz auch mit entsprechender Akribie zu kontrollieren.

5. Betteln ist ein Geschäft mit dem Mitleid der Menschen, jeder ist daher dazu aufgerufen bevor er etwas gibt zu überlegen, ob diese Spende irgendetwas an der Situation des Bettlers ändert. Wir glauben, daß dem nicht so ist und Unterstützung durch Spenden an Organisationen die vor Ort helfen die einzige sinnvolle Alternative darstellt.

6. Unserer Meinung sind mündige Bürger sicher in der Lage die Situation des Bettelns durch ihre Form des Helfens zu beeinflussen.
Geht mehr Hilfe vor Ort und weniger in den Hut des Bettlers wird das auch Folgen haben.

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